Nicht ganz einfach den Überblick zu behalten, wenn es um die Mitgliedschaften der Staaten in den verschiedenen europäischen Organisationen geht. (Illustration: zvg

Der kriegerische Einmarsch Russlands in die Ukraine hat die EU-Erweiterung wieder ins geopolitische Rampenlicht gerückt. Nebst der Ukraine haben Georgien und Moldawien nach der russischen Invasion ebenfalls Beitrittsanträge gestellt. Zur Erinnerung: Albanien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und die Türkei sind bereits Kandidatenländer.

Auch wenn der ukrainische Präsident Wolodimir Selenski angesichts der russischen Angriffe in seinem Land eine «beschleunigte Mitgliedschaft» fordert, ist der Beitritt zur EU ein vielschichtiger und langwieriger Prozess. Bevor ein Land Mitglied der EU werden kann, müssen spezifische Anforderungen erfüllt werden.

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Bis zu acht Jahre Verhandlungen

Auf der Webseite der Europäischen Union heisst es: «Der Beitritt zur EU ist ein komplexes Verfahren, das nicht von heute auf morgen abläuft.» Sobald ein Bewerberland die Bedingungen für die Mitgliedschaft erfülle, müsse es die EU-Vorschriften und -Regeln in allen Bereichen umsetzen.

Im Durchschnitt können die Beitrittsverhandlungen bis zu fünf Jahre dauern, aber «der Zeitrahmen ist an die Fähigkeit des Landes gebunden, die notwendigen internen Reformen durchzuführen, und wird auch vom politischen Willen aller Seiten abhängen», erklärt die Forschungsgruppe «UK in a Changing Europe» in einer Analyse vom März 2020.

In einigen Fällen könnte es schneller gehen, zum Beispiel beim Beitritt von Österreich, Finnland und Schweden. Für das jüngste Mitglied der EU, Kroatien, dauerte der Prozess jedoch fast acht Jahre.

Welches sind die Kriterien?

Die Aufnahme in die EU erfolgt in der Regel in vier Schritten:

  1. Bewerbung
  2. Kandidatur
  3. Verhandlungen
  4. Beitritt

Sobald ein Land dem Europäischen Rat einen Antrag vorgelegt hat, wie die Ukraine am 28. Februar 2022, prüft die Europäische Kommission, ob das Kandidatenland die Beitrittskriterien erfüllt.

Bewerber müssen zunächst die Grundwerte der EU achten und fördern. Dazu gehören die Achtung von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten sowie der Schutz von Minderheiten. Es gibt keine formale Prüfung dieser Verpflichtungen vor der Antragstellung. Die Kommission prüft die Eignung nach Eingang eines Antrags unter diesen Bedingungen.

Spezifischere Kriterien wurden auf der Tagung des Europäischen Rates in Kopenhagen im Jahr 1993 festgelegt. Die Kopenhagener Kriterien besagen, dass die Länder über stabile, funktionierende demokratische Institutionen verfügen müssen, die den Schutz der Grundwerte der EU gewährleisten können.

Ausserdem müssen die Bewerber über eine funktionierende Marktwirtschaft verfügen und in der Lage sein, dem Wettbewerb im gemeinsamen Markt standzuhalten. Schliesslich müssen sie in der Lage sein, das EU-Regelwerk wirksam umzusetzen und die mit der Mitgliedschaft verbundenen Verwaltungsanforderungen zu erfüllen.

Sobald die Verhandlungen abgeschlossen sind, empfiehlt die Kommission die Beitrittskandidaten für die Mitgliedschaft. Der Beitrittsvertrag, der die getroffenen Vereinbarungen in Vertragsform umsetzt, muss vom Europäischen Parlament mehrheitlich und vom Rat einstimmig angenommen werden. Die Hürde im Rat ist für den Beitritt höher als für die Austrittsländer, für die nur eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist. Der Beitrittsvertrag muss auch von den nationalen Parlamenten der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden.

Auch wenn sich zahlreiche Ukrainerinnen und Ukrainer angesichts ihrer Not eine stärkere Annäherung an Europa und eine Integration in die EU wünschen, so zeigt die politische Realität, dass ein Beitritt nicht über Nacht geschieht, sondern Jahre dauert.

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