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Europas Plattformregeln und die Schweizer Leerstelle
Der öffentliche Raum der Schweizer Demokratie ist leiser geworden – und gleichzeitig lauter. Leiser, weil sich politische Diskussionen zunehmend aus den klassischen Arenen zurückziehen. Lauter, weil sie auf digitalen Plattformen emotionaler, zugespitzter und oft unübersichtlicher geführt werden.
Abstimmungskämpfe, Mobilisierung, Empörung: Ein grosser Teil davon findet heute auf Plattformen statt, deren Regeln nicht demokratisch beschlossen wurden, sondern von Unternehmen, die darüber entscheiden, was sichtbar wird – und was nicht. In Brüssel, der Hauptstadt der Europäischen Union, hat man daraus eine politische Konsequenz gezogen. In Bern wartet man ab.
Europa behandelt Plattformen als das, was sie sind
Mit dem Digital Services Act (DSA) reguliert die Europäische Union erstmals nicht einzelne Inhalte, sondern die Struktur digitaler Öffentlichkeit. Der Ansatz ist bemerkenswert nüchtern: Plattformen sollen Risiken analysieren, Transparenz schaffen und Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Systeme übernehmen. Die EU formuliert den Anspruch ausdrücklich:
«The Digital Services Act aims to create a safer digital space where the fundamental rights of users are protected.» (Europäische Union, Digital Services Act)
Was trocken klingt, ist politisch brisant. Denn es bedeutet: Plattformen gelten nicht länger als neutrale Vermittler, sondern als Infrastruktur demokratischer Kommunikation.
Desinformation ist kein Randproblem mehr
Ein zentraler Treiber dieser Regulierung ist die Desinformationsforschung. Das European Digital Media Observatory (EDMO), ein europaweites Forschungsnetzwerk, warnt seit Jahren davor, Desinformation als Einzelfallproblem zu verharmlosen. EDMO hält fest:
«Disinformation poses a systemic risk to democratic processes, particularly during elections.» (European Digital Media Observatory)
Entscheidend ist nicht die einzelne Falschbehauptung, sondern ihre algorithmische Verstärkung. Sichtbarkeit ist Macht – und diese Macht ist ungleich verteilt. Für politische Systeme, die stark auf öffentliche Meinungsbildung angewiesen sind, ist das ein strukturelles Risiko.
Die Schweiz: besonders abhängig vom digitalen Diskurs
Kaum ein Land stimmt so häufig ab wie die Schweiz. Kaum ein politisches System ist so sehr darauf angewiesen, dass sich Bürgerinnen und Bürger kontinuierlich informieren, Informationen vergleichen und abwägen.
Gerade deshalb ist die Schweiz anfällig für Verzerrungen im digitalen Raum. Wenn Reichweite belohnt, Empörung verstärkt und Korrektur benachteiligt wird, leidet nicht die Meinungsfreiheit, sondern die Qualität der Entscheidungsgrundlagen. Das Problem ist nicht, dass Menschen falsch denken. Das Problem ist, wie Informationen verteilt werden.
Der DSA gilt nicht – und wirkt trotzdem
Formell ist die Lage klar: Der Digital Services Act gilt nicht für die Schweiz. Bezogen auf die Auswirkungen ist die Situation weniger klar. Die grossen Plattformen setzen nämlich viele DSA‑Vorgaben faktisch auch ausserhalb der EU um: Transparenzberichte, neue Regeln für politische Werbung, systematische Risikobewertungen. Schweizer Nutzerinnen und Nutzer sind davon längst betroffen. Die EU‑Kommission macht deutlich, worum es geht:
«The DSA establishes obligations for online platforms to assess and mitigate systemic risks to society.» (Europäische Kommission, DSA Enforcement)
Die Schweiz ist davon betroffen oder profitiert davon, ohne selbst Regeln zu definieren. Eine ähnliche Entwicklung, wie sie schon im Zusammenhang mit dem GDPR, der Datenschutz-Grundverordnung der EU, zu beobachten war.
Schweizer Zurückhaltung – und ihre Kosten
Der Bundesrat hat das grundlegende Problem der Einflussnahme auf die politischen Prozesse aber längst erkannt. In verschiedenen Berichten wird festgehalten, dass digitale Plattformen die Meinungsbildung zunehmend beeinflussen und neue Herausforderungen für Demokratie und Rechtsstaat schaffen. So ordnete Bundesrat Martin Pfister zuletzt an der Dreikönigstagung des Verlegerverbandes im Januar die Rolle der Medien in einer grundlegend veränderten Sicherheitslage ein. Europa sei mit einer instabilen und unberechenbaren geopolitischen Situation konfrontiert, klassische militärische Bedrohungen würden zunehmend durch hybride Konfliktformen ergänzt. Der Informationsraum sei dabei längst zu einem sicherheitspolitischen Schauplatz geworden. Cyberangriffe, gezielte Beeinflussungsaktivitäten und Desinformation zielten darauf ab, das Vertrauen in Institutionen zu untergraben, Gesellschaften zu spalten und demokratische Prozesse zu schwächen – auch in der Schweiz. «Wer den Informationsraum eines Landes destabilisiert, schwächt dessen Sicherheit», sagt Pfister. Besonders deutlich warnt der Bundesrat vor der beschleunigenden Wirkung neuer Technologien.
Gleichzeitig bleibt die politische Antwort der Schweizer Politik vorsichtig. Man setzt auf Selbstregulierung, Medienkompetenz und Beobachtung. Das ist verständlich. Aber es ist auch riskant. Denn Regulierung findet statt – nur nicht hier. Die Spielregeln werden andernorts festgelegt.
Oder anders gesagt: Die Schweiz delegiert einen Teil ihrer demokratischen Infrastruktur an ausländische Regulierer und private Unternehmen.
Plattformregeln sind Kommunikationspolitik
Der vielleicht wichtigste Punkt des DSA ist kein einzelner Artikel, sondern ein Perspektivenwechsel. Plattformregeln werden als das verstanden, was sie faktisch sind: Kommunikationspolitik.
Deshalb schreibt der DSA unter anderem vor:
Nicht um Meinungen zu steuern, sondern um Macht sichtbar zu machen.
Eine offene Frage für die Schweiz
Am Ende geht es nicht um Technikrecht. Es geht um eine politische Grundsatzfrage: Wer setzt die Spielregeln der öffentlichen Debatte? Europa hat darauf eine Antwort formuliert. Die Schweiz steht noch am Rand der Diskussion. Doch je stärker digitale Plattformen zur Arena direkter Demokratie werden, desto weniger lässt sich diese Frage aussitzen. Der DSA ist kein perfektes Gesetz. Aber er ist ein Signal: Demokratische Gesellschaften dürfen sich aus der Gestaltung ihres öffentlichen Raums nicht verabschieden. Darauf muss die Schweiz wohl oder übel eine Antwort finden.
Schweiz vs. EU – Plattformregulierung und demokratische Öffentlichkeit im Vergleich
| Schweiz (Status quo) | Europäische Union (DSA) | |
|---|---|---|
| Grundverständnis | Plattformen primär als private Akteure, Fokus auf Medienkompetenz | Plattformen als demokratische Infrastruktur mit systemischer Verantwortung |
| Rechtsrahmen | Digital Services Act (DSA) seit Feb. 2024 voll anwendbar | Kein eigenständiges Plattformgesetz |
| Demokratiebezug | Explizit: Risiken für Wahlen, öffentliche Debatte, Grundrechte | Implizit: Demokratie als Kontext, nicht als Regulierungsziel |
| Desinformation | Als systemisches Risiko definiert | Anerkannt als Problem, aber ohne verbindliche Pflichten |
| Pflichten für Plattformen | Risikobewertungen, Transparenzberichte, Abhilfemassnahmen | Freiwillige Massnahmen / Selbstregulierung |
| Algorithmen & Reichweite | Transparenzpflichten für Empfehlungssysteme | Keine Offenlegungspflichten |
| Politische Werbung | Zusätzliche Transparenz- und Einschränkungsregeln | Kaum spezifische Regulierung |
| Durchsetzung | EU Kommission mit Sanktionsbefugnissen (bis zu 6 % Umsatz) | Keine spezialisierte Aufsicht |
| Forschung & Aufsicht | Datenzugang für Forschende vorgesehen | Kein systematischer Datenzugang |
| Faktische Wirkung | Wirkt EU weit, oft auch ausserhalb der EU | Übernimmt indirekt EU Standards ohne Mitsprache |

Die Gruppe Cobra erhebt ihr Haupt