Michael Jordi, Generalsekretär der Konferenz der Kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), äusserte sich in der letzten Ausgabe von «influence». Im Interview nahm er Stellung zur Bewältigung der Corona-Krise und Rolle der Spitäler. Felix Schneuwly ist beim Vergleichsdienst Comparis für Public Affairs zuständig und Vizepräsident beim Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen. Er beurteilt die Rolle der Kantone aus dem Blickwinkel der Krankenversicherer und sieht eine politisch gesteuerte Machtverschiebung, die in die falsche Richtung gehe. Wir veröffentlichen seine Replik als Gastbeitrag.

Die Interessenkonflikte der Kantone sind aktuell das grösste Problem in der Schweizer Gesundheitspolitik, selbst wenn sie dafür nicht einmal die Hauptverantwortung tragen.

Statt die ursprünglichen Grundsätze des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) im Vollzug durchzusetzen, peitschen Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) immer neue KVG-Revisionen in immer kürzeren Intervallen durch das Parlament. Das Resultat dieses gesundheitspolitischen Mikromanagements: Immer mehr Bürokratie, welche die Produktivität aller Beteiligten senkt.

An diesen Interessenkonflikten der Stände im Gesundheitsbereich trägt auch die Bevölkerung ihren Anteil, die auf Kantonsebene widersprüchliche Interessen verfolgt. Die medizinische Versorgung soll bitte schön in bester Qualität, ohne Wartezeiten, direkt vor der Haustür angeboten werden und möglichst wenig kosten, denn die Krankenkassenprämien sind eh viel zu hoch. Aber wenn wir krank sind, wollen wir vielleicht halt doch lieber in ein grösseres Spital und nicht ins nahegelegene Regionalspital, gegen dessen Schliessung wir uns wehren.

Als Folge davon ist die ursprünglich klare Aufgabenzuteilung zwischen Bund und Kantonen, auf die Michael Jordi zurecht hinweist, im KVG in den letzten Jahren zu einem veritablen Durcheinander verkommen. Ursprünglich sollten die Kantone die Versorgungs- und Patientensicherheit garantieren – mehr nicht. Heute sind sie nun auch noch Spitalplaner, Spitalbesitzer, finanzieren stationären Spitalleistungen mit und versuchen sich als Wirtschaftsförderer. Sie genehmigen Tarife und sind als Tariffestsetzer sogar Schiedsrichter bei Tarifstreitigkeiten. Und dann sind sie auch noch für die Zulassung der medizinischen Leistungserbringer zuständig. Nur: Deren Zulassung war ursprünglich eine rein gesundheitspolizeiliche Aufgabe im Interesse der Patientensicherheit. Inzwischen ist sie mehr und mehr zum Instrument einer staatlichen Vollplanung verkommen. Wobei man wiederum nur auf angebliche Überversorgung, aber selten auf eine Unterversorgung reagiert. Eine nationale oder kantonale Strategie mit klaren Versorgungszielen, die auf einer wissenschaftlichen Versorgungsforschung basieren würde, fehlt gänzlich.

Weshalb die Entwicklung in die falsche Richtung geht, lässt sich am besten an den jüngsten Entscheiden im Parlament zeigen. Kürzlich haben die Eidgenössischen Räte den Kantonen erneut weitere Aufgaben zugewiesen, die eigentlich in die Zuständigkeit der Krankenkassen fallen. Schliesslich wäre eine Steuerung, die über die gesundheitspolizeiliche Zulassung hinausgeht, unnötig, wenn die Krankenversicherer zu Lasten der Grundversicherung nur wirtschaftliche, zweckmässige und wirtschaftliche Leistungen (WZW) vergüten müssen. Das heisst: Dazu müssten sie die Bezahlung von überflüssigen oder gar schädlichen Behandlungen verweigern können. Dann wäre es unerheblich, wie viele medizinische Leistungserbringer die Kantone überhaupt zulassen. Die Krankenkassen könnten die Vergütungsfrage allein in den Tarifverträgen regeln.

Auch die Eidgenössische Qualitätskommission müsste überflüssig sein, denn die Kantone sollten als Zulasser dafür sorgen, dass nur medizinische Leistungserbringer ihre Dienste anbieten können, die ihre Patienten nicht gefährden – unabhängig davon, wer die Leistungen bezahlt. Schliesslich verlangt das KVG Transparenz bei der Qualität, auf dass Patientinnen und Patienten ihre Ärztinnen und Ärzte, ihr Spital gestützt darauf wählen können. Auch das liesse sich einfacher in den Tarifverträgen regeln.

Alles in allem ist mir schleierhaft, dass die Kantone hier mitmachen und sich immer mehr Aufgaben zuschanzen lassen, die im Grunde ihren Spielraum nicht wirklich vergrössern. Denn mit zunehmenden Interessenkonflikten – das ist eine Binsenwahrheit – wird das Management immer schwieriger. Doch möglicherweise haben das die Kantone bisher noch gar nicht begriffen.

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